Produkt Compliance: Software und Tools für Eure Produkte
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Das deutsche Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) gilt seit dem 12. August – und der mitveröffentlichte Bußgeldkatalog (§ 66) hat es in sich:
Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das nationale EUDR-Durchführungsgesetz offiziell beschlossen. Damit setzt Deutschland den rechtlichen Rahmen für die Kontrolle entwaldungsfreier Lieferketten. Der Beschluss ergänzt die kürzlich vorgelegte Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV), die unter anderem bürokratische Erleichterungen für kleine Waldbesitzer vorsieht.
Mit dem schrittweisen Anwendungsbeginn der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt ab sofort ein striktes EU-weites Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Verpackungen, die die streng festgelegten Grenzwerte überschreiten, dürfen im EU-Binnenmarkt nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
„Die neue Verpackungsverordnung ist eine Investition in Europas Zukunft: Sie hilft, Abfall zu reduzieren, das Recycling zu steigern, Lebensmittelverpackungen durch die Begrenzung schädlicher Stoffe wie PFAS sicherer zu machen und unsere Abhängigkeit von primären Rohstoffen zu verringern.“
— Jessika Roswall, EU-Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft
Abschlusstext: Was steht an?
Rubina Brunst ist die Spezialistin für Matchings rund um Produkt- und Material-Compliance, DPP und PPWR bei Matchilla. Sie unterstützt Unternehmen dabei, die richtigen Softwarelösungen zu finden und teilt ihre Erfahrungen aus den vielen persönlichen Gesprächen regelmäßig in Artikeln.
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