EUDR-Compliance-Check 2026
Die EUDR (European Deforestation Regulation) stellt eine wesentliche und für viele Unternehmen zeitkritische Verpflichtung zur Dokumentation…
it der PPWR läutet die EU ein neues Kapitel in Sachen Verpackungen ein. Weniger Abfall, mehr Recycling, echte Kreislaufwirtschaft – genau das ist der Plan.
Für Unternehmen heißt das allerdings: Verpackungen müssen künftig strenger geprüft und nachhaltiger gestaltet werden. Zusätzlich kommt, dass die Einhaltung dieser Standards nachvollziehbar und transparent nachgewiesen werden muss.
Unser interaktiver PPWR-Compliance-Check gibt Euch einen Überblick darüber, welche Pflichten auf Euch zukommen und wie Ihr bereits jetzt anfangen könnt, Euch auf die kommenden Regelungen vorzubereiten!
Verpackungen fallen in fast jeder Branche an, egal ob bei der Produktion, im (Online-)Handel oder im Service. Genau deshalb richtet sich die PPWR nicht nur an große Konzerne, sondern auch an kleine und mittelständische Unternehmen.
Kurz und knapp gesagt: Wer Verpackungen herstellt, befüllt, importiert, verkauft oder nutzt, muss sich mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen.
Betroffen sind entsprechend vor allem:
Hersteller / Erzeuger: Alle Betriebe, die Verpackungen oder verpackte Produkte selbst fertigen oder fertigen lassen.
Importeure: Unternehmen, die verpackte Waren aus Nicht-EU-Ländern in die EU einführen.
Händler / Vertreiber: Betriebe, die verpackte Produkte verkaufen (vom stationären Einzelhandel über Online-Shops bis hin zu Marktplatz-Verkäufern und Dropshipping-Anbietern).
Abfüller / Dienstleister: Unternehmen, die Produkte in Verpackungen füllen oder Dienstleistungen rund um Verpackungen anbieten.
Gastronomiebetriebe: Restaurants, Cafés oder Lieferdienste mit To-Go-Angeboten, die Verpackungen für die Auslieferung ihrer Lebensmittel nutzen.
Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Damit ist der Startschuss für die neuen Verpackungsanforderungen gefallen. doch Unternehmen haben noch etwas Zeit, um sich vorzubereiten.
Denn die EU hat eine Übergangsfrist von 18 Monaten vorgesehen: Bis zum 12. August 2026 haben Betriebe Zeit, ihre Prozesse zu prüfen, erste Verpackungen anzupassen und interne Abläufe auf die kommenden Regeln auszurichten.
Ab dem 12. August 2026 wird es dann verbindlich und die Vorgaben der PPWR gelten für alle Unternehmen, die in irgendeiner Form mit Verpackungen arbeiten. Wer die Vorbereitungszeit bis dahin noch nicht genutzt hat, muss mit Kontrollen und möglichen Konsequenzen rechnen.
Die PPWR ist mehr als nur ein weiterer Regulierungsrahmen. Sie verändert grundlegend, wie Verpackungen in der EU gedacht, hergestellt, genutzt und entsorgt werden. Ziel ist eine echte Kreislaufwirtschaft zu erschaffen, in der Ressourcen optimal genutzt werden.
Konkret heißt das: Unternehmen müssen künftig entlang des gesamten Lebenszyklus einer Verpackung Verantwortung übernehmen. Angefangen bei dem Design, dann über die Materialwahl bis hin zur Entsorgung und Wiederverwertung.
Die wichtigsten Vorgaben der PPWR sind:
Bis 2040 soll die Menge der Verpackungsabfälle in der EU um 15 % gegenüber 2018 sinken. Die Verordnung setzt damit nicht nur auf besseres Recycling, sondern auch auf eine echte Reduzierung des Verpackungsvolumens.
Hersteller, Importeure und Händler übernehmen künftig die volle Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen – von der Sammlung über die Sortierung bis zum Recycling. Diese Verantwortung schließt auch die Finanzierung entsprechender Systeme ein.
Ab 2030 müssen Gastronomiebetriebe einen Teil ihrer To-go-Angebote in Mehrwegverpackungen bereitstellen. Zudem wird der Zugang zu kostenlosem Leitungswasser erleichtert, um den Einsatz von Einwegflaschen zu verringern.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Verpackungen leichter korrekt entsorgen können. Dafür führt die PPWR einheitliche Kennzeichnungen ein, zum Beispiel über Symbole oder QR-Codes mit Recycling-Informationen.
Unternehmen sind verpflichtet, schriftlich nachzuweisen, dass ihre Verpackungen den Anforderungen der PPWR entsprechen. Diese Erklärungen werden Teil der Marktüberwachung und können bei Kontrollen geprüft werden.
Ab 2030 dürfen nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die entweder recyclingfähig oder wiederverwendbar sind. Maßstab ist das Prinzip „Design for Recycling“: Verpackungen müssen so konstruiert sein, dass sie im Verwertungssystem effizient verarbeitet werden können.
Kunststoffverpackungen müssen künftig verbindliche Anteile an recyceltem Material enthalten. Erste Vorgaben gelten bereits 2025, etwa 30 % bei PET-Flaschen. Ab 2030 sind mindestens 35 % Rezyklatanteil für alle Kunststoffverpackungen vorgeschrieben.
Materialien, die Umwelt und Gesundheit besonders belasten, wie zum Beispiel PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen), werden künftig eingeschränkt oder vollständig verboten.
Verpackungen sollen so gestaltet sein, dass sie möglichst einfach trennbar und hochwertig recycelbar sind. Aufwändige Materialverbunde, die die Verwertung erschweren, sollen vermieden werden.
Es zeigt sich: Die PPWR ist kein kleiner Schritt, sondern ein großer Umbruch, der sich nachhaltig auf die Zukunft auswirken wird. Sie macht Nachhaltigkeit zur verbindlichen Leitlinie und zwingt Unternehmen, Verpackungen nicht nur als Hülle, sondern als Teil eines geschlossenen Kreislaufs zu begreifen. Wer frühzeitig mit der Umsetzung beginnt, sichert sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch einen klaren Wettbewerbsvorteil.
Sucht Ihr externe Unterstützung bei der Verpackungsordnung? Wir helfen Euch z.B. bei der Auswahl einer geeigneten PPWR-Software.
Der Check gibt Euch eine erste Orientierung, welche Bereiche der PPWR für Euer Unternehmen relevant werden und an welchem Punkt Ihr ansetzen solltet.
Wichtig an dieser Stelle: Je detaillierter die Angaben sind, desto präziser können wir einschätzen, welche Pflichten konkret auf Euch zukommen und Euch genauere Ergebnisse zur Verfügung stellen, die Ihr als erste Orientierung nutzen könnt.
Das Beste daran: Unser PPWR-Check ist kostenlos und unverbindlich. Die Auswertung erfolgt anhand einer strukturierten Datenabfrage und einer persönlichen Prüfung. Fülle einfach das unten stehende Formular aus!
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Rubina Brunst ist die Spezialistin für EUDR-Matchings bei Matchilla. Sie unterstützt Unternehmen dabei, die richtigen Softwarelösungen zu finden und teilt ihre Erfahrungen aus den vielen persönlichen Gesprächen regelmäßig in Artikeln im MatchZINE.
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