CSRD wird Wahlkampthema – der geleakte Entwurf von Habeck, Heil, Kukies und Wissing

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist bei größeren Unternehmen bereits Teil der Unternhemensführung. Wir zeigen den Status Quo auf und werfen einen Blick auf mögliche Konsequenzen!

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ie europäische Nachhaltigkeitsdirektive CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist bei vielen Unternehmen bereits omni-präsent.

Im kommenden Jahr werden zahlreiche Unternehmen ihre ersten Berichte in Einklang mit den Anforderungen der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) veröffentlichen.

Nun haben sich vier deutsche Minister per Schreiben mit Optionen zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung an die EU-Kommission gewandt.

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Status Quo CSRD 2025

CSRD 2025: Aktueller Status der Direktive in Deutschland

Die EU-Kommission hat bereits Ende September ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da Deutschland wie 17 andere europäische Länder nicht in der Lage war, die Direktive in nationales Recht umzusetzen (Offizielle Deadline hierfür ist der 31.12.2024.).

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), welche die Berichtspflichten der CSRD präzisieren, sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 festgelegt. Da es sich dabei um direkt geltendes EU-Recht handelt, ist keine gesonderte nationale Umsetzung notwendig.

In Deutschland werden ab dem Geschäftsjahr 2024 schrittweise fast 15.000 Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Anforderungen der CSRD und ESRS verpflichtet.

Ein Großteil deutscher Unternehmen hat sich bereits mit der ESG-Thematik auseinandergesetzt. Zahlreiche mittelständische Unternehmen sind in der Umsetzungplanung mit ESG-Beratungen und ESG-Softwarelösungen oder schon mitten in den ersten Dry Runs bei den Reportings.

Leak: Das Schreiben der Minister zur CSRD als Download

Jetzt aber wird die EU-Direktive zur deutschen Wahlkampf-Zielscheibe.

Am 17.12.2024 wurde ein Schreiben der Minister Wissing, Kukies, Habeck und Heil geleakt und verbreitet.

In diesem Schreiben fordern die vier Minister die EU-Kommission auf, die seitens der EU festgelegten Fristen für die CSRD-Berichtspflicht je Unternehmensgröße den Fristen der geplanten CSDDD (europäische Lieferkettenrichtlinie) anzupassen.

Die Auswirkungen fasst der LinkedIn-Post von Maximilian Müller, Professor für Financial Accounting an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln, sehr gut zusammen.

Offensichtlich wird der Green Deal zum Wahlkampfthema!

Neue Kriterien für die CSRD: Was wird von der EU gefordert?

Die EU sieht folgende Regelung vor, ab wann welche Unternehmen zur Berichterstattung verpflichtet sind: 

CSRD-Kriterien für Unternehmen
CSRD-Kriterien für Unternehmen

 

Die vier deutschen Minister verlangen nun in ihrem Schreiben (neben verschiedenen Vereinfachungen die Berichterstattung betreffend) eine Verschiebung der Berichtspflicht wie folgt:

Verschiebung des Anwendungsbereichs für große (nicht-PIE) Unternehmen vom Geschäftsjahr 2025 auf das Geschäftsjahr 2027 mit Berichterstattung in 2028. Eine entsprechende Verschiebung um ebenfalls zwei Jahre gilt für PIE-KMU vom Geschäftsjahr 2026 auf das Geschäftsjahr 2028 mit Berichterstattung in 2029 (unter Beibehaltung der opt-out-Möglichkeit für weitere zwei Jahre).

Die Minister schlagen darüber hinaus vor, die Größenschwelle für „große“ Unternehmen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung an die bereits bestehenden Schwellenwerte der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive), also dem europäischen Lieferkettengesetz, anzugleichen. Damit gelten Unternehmen als „groß“ bei einem Nettoumsatz von 450 Millionen Euro und 1.000 Beschäftigten.

Abwarten und Tee trinken vs. CSRD-Hausaufgaben machen?

Eine jede Geschäftsführung muss jetzt abwägen, wie sie sich zu diesem Schreiben positioniert und alle rechtlichen Aspekte, die mit dieser Initiative verbunden sind, genauestens berücksichtigen.

Vom Prinzip gibt es für euch als reportingpflichtiges Unternehmen zwei Handlungsoptionen

Entweder schaut ihr euch von Außen an, wie die EU-Kommission auf das Schreiben der Minister reagiert und welchen Einfluss diese Reaktion auf Deutschland haben wird, in der Hoffnung, dem anstehenden Ressourcenaufwand um ein Vielfaches zu entgehen. Dies kann jedoch aus Compliance-Gesichtspunkten gefährlich werden. Und
scheitert die deutsche Initiative, entstünden in allen Bereichen des ESG-Marktes Engpässe.

Oder ihr geht davon aus, dass die CSRD so kommt wie EU-seitig geplant, bleibt dran und macht auch weiterhin eure CSRD- bzw. ESG-Hausaufgaben

Man mag von der Nachhaltigkeitsberichterstattung halten was man möchte. Eine solche Forderung zu diesem (späten) Zeitpunkt zu stellen, hilft in keinem Fall auch nur irgendeinem der beteiligten Unternehmen.    

Aktuell recherchieren wir weiter zu diesem Thema und aktualisieren die Inhalte an dieser Stelle regelmäßig.

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Experte für ESG, CSRD & Co.

René Kühn ist der Gründer und Geschäftsführer bei Matchilla. Mit den Erfahrungen aus über 500 ESG-Matchings für Mittelständler und Konzerne konnte er mit seinem Team eine der besten Marktübersichten für Dienstleister für die verschiedenen Regulatoriken aufbauen.

CSRD, Lieferketten, EUDR, ESPR, CBAM & Co. sind brandaktuelle Themen, die alle Unternehmen betreffen. Wir teilen im MatchZINE unser geballtes Wissen aus über 500 ESG-Matchings für Mittelständler und Konzerne.

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