CSRD-Software: Die richtigen Reporting-Tools für ESRS, Wesentlichkeitsanalyse & Co.
Die Corporate Sustainability Responsibility Directive (CSRD) stellt euch vor neue Herausforderungen? Die Berichtspflicht wird Realität und…

ie europäische Nachhaltigkeitsdirektive CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist bei vielen Unternehmen bereits omni-präsent.
Im kommenden Jahr werden zahlreiche Unternehmen ihre ersten Berichte in Einklang mit den Anforderungen der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) veröffentlichen.
Nun haben sich vier deutsche Minister per Schreiben mit Optionen zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung an die EU-Kommission gewandt.
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Die EU-Kommission hat bereits Ende September ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da Deutschland wie 17 andere europäische Länder nicht in der Lage war, die Direktive in nationales Recht umzusetzen (Offizielle Deadline hierfür ist der 31.12.2024.).
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), welche die Berichtspflichten der CSRD präzisieren, sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 festgelegt. Da es sich dabei um direkt geltendes EU-Recht handelt, ist keine gesonderte nationale Umsetzung notwendig.
In Deutschland werden ab dem Geschäftsjahr 2024 schrittweise fast 15.000 Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Anforderungen der CSRD und ESRS verpflichtet.
Ein Großteil deutscher Unternehmen hat sich bereits mit der ESG-Thematik auseinandergesetzt. Zahlreiche mittelständische Unternehmen sind in der Umsetzungplanung mit ESG-Beratungen und ESG-Softwarelösungen oder schon mitten in den ersten Dry Runs bei den Reportings.
Jetzt aber wird die EU-Direktive zur deutschen Wahlkampf-Zielscheibe.
Am 17.12.2024 wurde ein Schreiben der Minister Wissing, Kukies, Habeck und Heil geleakt und verbreitet.
In diesem Schreiben fordern die vier Minister die EU-Kommission auf, die seitens der EU festgelegten Fristen für die CSRD-Berichtspflicht je Unternehmensgröße den Fristen der geplanten CSDDD (europäische Lieferkettenrichtlinie) anzupassen.
Die Auswirkungen fasst der LinkedIn-Post von Maximilian Müller, Professor für Financial Accounting an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln, sehr gut zusammen.
Offensichtlich wird der Green Deal zum Wahlkampfthema!
Die EU sieht folgende Regelung vor, ab wann welche Unternehmen zur Berichterstattung verpflichtet sind:
Die vier deutschen Minister verlangen nun in ihrem Schreiben (neben verschiedenen Vereinfachungen die Berichterstattung betreffend) eine Verschiebung der Berichtspflicht wie folgt:
Verschiebung des Anwendungsbereichs für große (nicht-PIE) Unternehmen vom Geschäftsjahr 2025 auf das Geschäftsjahr 2027 mit Berichterstattung in 2028. Eine entsprechende Verschiebung um ebenfalls zwei Jahre gilt für PIE-KMU vom Geschäftsjahr 2026 auf das Geschäftsjahr 2028 mit Berichterstattung in 2029 (unter Beibehaltung der opt-out-Möglichkeit für weitere zwei Jahre).
Die Minister schlagen darüber hinaus vor, die Größenschwelle für „große“ Unternehmen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung an die bereits bestehenden Schwellenwerte der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive), also dem europäischen Lieferkettengesetz, anzugleichen. Damit gelten Unternehmen als „groß“ bei einem Nettoumsatz von 450 Millionen Euro und 1.000 Beschäftigten.
Eine jede Geschäftsführung muss jetzt abwägen, wie sie sich zu diesem Schreiben positioniert und alle rechtlichen Aspekte, die mit dieser Initiative verbunden sind, genauestens berücksichtigen.
Vom Prinzip gibt es für euch als reportingpflichtiges Unternehmen zwei Handlungsoptionen:
Entweder schaut ihr euch von Außen an, wie die EU-Kommission auf das Schreiben der Minister reagiert und welchen Einfluss diese Reaktion auf Deutschland haben wird, in der Hoffnung, dem anstehenden Ressourcenaufwand um ein Vielfaches zu entgehen. Dies kann jedoch aus Compliance-Gesichtspunkten gefährlich werden. Und
scheitert die deutsche Initiative, entstünden in allen Bereichen des ESG-Marktes Engpässe.
Oder ihr geht davon aus, dass die CSRD so kommt wie EU-seitig geplant, bleibt dran und macht auch weiterhin eure CSRD- bzw. ESG-Hausaufgaben.
Man mag von der Nachhaltigkeitsberichterstattung halten was man möchte. Eine solche Forderung zu diesem (späten) Zeitpunkt zu stellen, hilft in keinem Fall auch nur irgendeinem der beteiligten Unternehmen.
Aktuell recherchieren wir weiter zu diesem Thema und aktualisieren die Inhalte an dieser Stelle regelmäßig.
René Kühn ist der Gründer und Geschäftsführer bei Matchilla. Mit den Erfahrungen aus über 500 ESG-Matchings für Mittelständler und Konzerne konnte er mit seinem Team eine der besten Marktübersichten für Dienstleister für die verschiedenen Regulatoriken aufbauen.
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