CSRD-Quick-Check: Ab wann seid ihr verpflichtet, einen CSRD-Bericht zu erstellen?

Bereits für das Jahr 2024 müssen die ersten Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erstellen. Schrittweise werden fast alle Unternehmen europaweit von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein. Über unseren CSRD-Quick-Check erfahrt ihr, ab wann auch euer Unternehmen berichten muss. 

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ute Absichten allein genügen nicht mehr; Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsbemühungen klar und transparent darstellen sowie die gesetzlichen Vorschriften der Europäischen Union einhalten. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erhöhen sich die Anforderungen, wie Unternehmen künftig ihre Nachhaltigkeitsreportings gestalten müssen.

Die Initiative für die Direktive geht von der EU aus. Ziel der CSRD ist, Unternehmen und Konzerne zu verpflichten, ihre Effekte auf Umwelt und Gesellschaft umfassender zu dokumentieren. Stufenweise wird eine CSRD-konforme Berichterstattung für fast alle größeren europäischen Unternehmen (das sind etwa 50.000!) in den kommenden Jahren verpflichtend. Welches Unternehmen ab wann für welches Jahr zu berichten hat hängt von drei Kriterien ab: der Anzahl der Mitarbeitenden, dem jährlichen Umsatz sowie der jährlichen Bilanzsumme.

Wir helfen euch, die genauen Anforderungen und Fristen zu verstehen und  unterstützen euch bei der Auswahl einer CSRD-Software oder ESG-Beratung.

Auch wenn ihr noch nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gesetzlich verpflichtet sein solltet, bedenkt, dass Nachhaltigkeit ein immer wichtiger werdender Faktor für das Image eines Unternehmens darstellt. Mit einem CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht stärkt ihr das Vertrauen eurer Stakeholder, wie Kund:innen, Mitarbeitende und auch Investoren in euer Handeln.

Mit diesem Check helfen wir Euch kostenlos beim Beantworten der beiden Fragen: Sind wir von der CSRD betroffen? Und wenn ja, wann sind wir zu einem Reporting verpflichtet?

Die CSRD-Pflicht für Unternehmen ergibt sich in den meisten Fällen aus diesen Fragestellungen: Wie groß ist die Zahl eurer Mitarbeitenden? Wie hoch ist euer jährlicher Nettoumsatz? Wie hoch ist eure jährliche Bilanzsumme? In den meisten Fällen reicht die Beantwortung dieser drei Fragen bereits. Teilweise gibt es aber Sonderregelungen, je nach Branche oder Unternehmensgröße.

Auch wenn ihr nicht zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung gesetzlich verpflichtet sein solltet, bedenkt, dass Nachhaltigkeit ein immer wichtiger werdender Faktor für das Image eines Unternehmens darstellt. Mit einem CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht stärkt ihr das Vertrauen eurer Stakeholder, wie Kund:innen, Mitarbeitende und auch Investoren in euer Handeln.

Beantwortet kurz diese Fragen und unser ESG-Experten Team sendet euch die Ergebnisse per Mail.

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Ulli Theves ist Head of CSRD-Matching bei Matchilla und Experte für technische Lösungen im Bereich Nachhaltigkeit. Im MatchZINE teilt er seine Expertise und veröffentlicht regelmäßig Aktuelles und Wissenswertes rund um das Thema ESG.

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